„Eliteschule des Sports“ (EdS) ist ein Prädikat, das vom DOSB seit 1997 vergeben wird; seit 2018 auf der Grundlage einer Empfehlung des mandatiert besetzten Steuerkreises 1 der EdS (SK 1).
Für die Aufnahme einer Schule oder eines Schulverbundes in ein Anerkennungsverfahren sind mindestens 2 Bundesstützpunkte in praktikabler Schulnähe, ein gut erreichbarer Olympiastützpunkt (Zugang zu dessen Serviceleistungen) und ein weitgehend bedarfsgerechtes, sportartübergreifend nutzbares Vollzeitinternat Voraussetzung.
Eine wichtige Handlungsgrundlage ist die Bedarfsbeschreibung durch die beteiligten Spitzenfachverbände (SFV) und die Fixierung der bundesweiten Schwerpunktsetzung im Strukturplan der SFV.
Antragsteller sind die zuständigen Landesministerien für Kultus und Sport in Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt (OSP) und dem Landessportbund (Bereich Leistungssport des LSB/LSV).
Ausdrücklich soll es hierbei keine örtliche oder allein schulische Initiative geben.
Die Beurteilung des Antrages erfolgt im SK 1 auf der Grundlage der bundesweiten Betrachtung.
Im Grundsatz ist eine mindestens zweijährige „Probezeit“ in der sogen. zweiten Ebene der Koordination von Leistungssport und Schule vorgesehen (Partnerschule des Leistungssports bzw. des OSP o.ä.).
Bei Bedarf kann eine solche Probezeit auch vom SK 1 begleitet sowie durch Vorlage eines mit dem SK 1 abgestimmten Zielprofiles verkürzt werden.
Nach Prüfung und Abstimmung im SK 1 wird die Prädikatsvergabe vor allem als Auszeichnung für herausragende Bedingungen zur Koordination von schulischer und sportlicher Karriere durch den DOSB vergeben (aktuell, Stand Dezember 2023: 43-mal). Diese kann aber auch in Einzelfällen als Entwicklungsauftrag abgestimmt werden.
Bei Wegfall der Bundestützpunkte erfolgt im Grundsatz eine Aberkennung des Titels „Eliteschule des Sports“.
In einem solchen Fall soll möglichst eine Einordnung in das System der sportbetonten Schulen auf Landesebene vorgenommen werden.
Ein Fortbestand der Prädikats-Anerkennung mit nur noch einem Bundesstützpunkt ist möglich, soll allerdings durch eine SK-1-Vertretung intensiv begleitet werden.
Die systematische Weiterentwicklung der EdS in Deutschland wird auf der Grundlage der 2017/18 ratifizierten, gemeinsamen Vereinbarung von Kultusministerkonferenz, Sportministerkonferenz und DOSB (s. dort) vom SK 1 gesteuert. Die Geschäftsführung übernimmt der Bereich Duale Karriere im Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB.
Die oben aufgeführten Kriterien und Verfahrensvorgaben sind am 28. November 2023 vom SK 1 einstimmig beschlossen worden; zuvor wurden diese mehrfach im SK 1 diskutiert und aktualisiert.